Allgemeine Geschäftsbedingungen


Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetztes der Mediation im  immobilien Verkehr,  (NN br.107/07, 144/2012, 14/2014), Agentur Mirakul GMBH, Petrića Glava 13, 22240 Tisno und Agentur Mirakul Adria GMBH, Sitz Put Luke 23, 22240 Tisno, Büro: Petrića Glava 13a, 22240 Tisno bringen am Tage 15.04.2016. gemeinsam nach Vereinbarung folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen die am gleichen Tag in Kraft tretten, und vorige ausser Kraft setzen. 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 


Durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers in der Immobilienmediation (im weiteren Text als Allgemeine Geschäftsbedingungen genannt) werden die Geschäftsbezihungen zwischen der Immobilienagentur (im weiteren Text als Makler genannt) und  Physicher oder juristischer Person (im Folgendem als Auftraggeber gennant), welche mit dem Makler einen schriftlichen Vertrag oder Vermittlungsauftrag abschliest (Standard oder Exklusiv).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages oder Auftrages abgeschlosen zwischen Makler und Auftraggeber. Der Auftraggeber bestätigt mit der Unterzeichnung von Vertrag oder Vermittlungsauftrag, dass Ihm die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind und er diese akzeptiert, es sei denn, das Vertragsverhältnis mit dem Makler ist nicht anders vertraglich definiert/festgelegt. Der Makler verpflichtet sich bei Mediationsarbeiten äußerst professionell vorzugehen. Fals Makler von zwei Seiten beauftragr wurde (Käufer, Verkäufer, usw...), kümmert er sich um die Interessen beider Seiten sowie die Aufrechterhaltung einer ausgewogenen Position im Verhältnis zu den Interessen beider Seiten.

Gewisse Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Bedeutung:
 
  • Der Makler – Immobilien-Makler MIRAKUL GmbH, Pertrića glava 13a, 2240 Tisno, MB:1674706, OIB:50721441462 für Käufer und Verkäufer von kroatischen, deutschen und englischen Sprachraum oder MIRAKUL ADRIA GMBH, für Käufer von ungarischem Sprachraum und Verkäufer von kroatischen und ungarischen Sprachraum. 
  • Vermittlung im Immobilienverkehr - sind Aktionen von Makler im Immobilienverkehr die im Zusammenhang sind mit der Vorbereitung und Zusammenfügen von Auftraggeber (Käufer oder Verkäufer, usw ...) und einer Dritten Person (Käufer oder Verkäufer, usw ...) auch wie die Aktionen bei Verhandlungen (falls vereinbart) und Vorbereitung für Schliessen von Rechtsgeschäften wessen Gegenstand eine Immobilie ist, vor allem beim Ankauf, Verkauf, Tausch, Leasing, Miete, usw.
  • Der Auftraggeber – ist eine Physische oder juristische Person welche mit dem Makler einen schriftlichen Vertrag oder Vermittlungsauftrag abschließt (Verkäufer, Käufer, Mieter, Vermieter, oder ein anderer möglicher Teilnehmer im Immobilienmarkt).
  • Eine dritte Person (auch Auftraggeber, Mediation für Käufer) - ist eine Person die der Makler versucht mit dem Auftraggeber in Zusammenhang zu bringen wegen Abschluss von einem Rechtsgeschäft für die betreffende Immobilie.
  • Immobilienangebot - auf der Website des Maklers, in den Allgemeinem Medien, und sonstigen schriftlichen und elektronischen Medien, ist eine Einladung für Abschliessung von Vertrag oder Vermittlungsauftrag für den Auftraggebe (Auftraggebern, Mieter, usw ...) wegen vorbereitungen zum Zusammnknüpfen durch Makler mit einer Dritten Person (Verkäufer, Kreditgeber, usw...), für bereits bekannte und  reklamierte Immobilien von Makler.
  • Vertrag oder Vermittlungsauftrag - ein schriftliches Dokument auf Grund welchen der Makler alle Arbeiten der Mediation zwischen den Seiten durchführt.  
  • Vermittlungsgebühr / Maklerprovision - Betrag, für welchen der Auftraggeber verpflichtet ist an den Makler für Vermittlungsgeschäfte zu zahlen, im Rahmen des Vertrages oder Vermittlungsauftrages bzw. nach der Preisliste fals anders vereinbart. Der Vermitler kann in besonderen Situationen auch Auftraggeber mit einer dritten Person zusammenbringen ohne eine Provision zu beantragen. 
  • Vertrauliche Informationen beim Immobilienkauf - sind Informationen die nicht von allgemeinen Charakter sind ,bzw. die genaue Lage in Bezug auf die Adresse, Straße und Hausnummer, Nummer der Katasterparzelle oder Grundbuchauszug, Name, Telefonnummer, Adresse des Auftraggebers usw. Vertrauliche Informationen werden erst nach Abschluss des Vertrages oder Vermittlungsauftrages zwischen Auftraggeber und Makler zur Verfügung gestellt.
  • Informationen von allgemeinem Charakter beim Immobilienkauf - Ortschaft in dem sich die Immobilie befindet, Anfangspreis, die Eigentumsverhältnisse, Legälitat der Immobilie, Größe, usw. ..
  • Die Unterzeichnung des Vertrages oder Vermittlungsauftrages per E-Mail (Gesetz über elektronische Dokumente NN 105/05 und Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr NN 173/03, 67/08, 36/09, 130/11) - Die Verträge können auf elektronischem Wege oder in elektronischer Form abgeschlossen werden. Angebot und Annahme des Angebots können elektronisch oder in elektronischer Form gegeben werden. Wird eine Nachricht in elektronischer Form bei Vetragabschlus verwendet, wird seine rechtliche Gültigkeit nicht in Frage gestellt, allein auf Grund der Tatsache, dass es sich bei der Form um eine elektronische Nachricht handelt. Auf die rechtsgültigen Beziehungen, die aus oder im Zusammenhang mit Verträgen die  auf elektronischem Weg oder in elektronischer Form abgeschlossen wurden, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts, oder die entsprechende Verordnung, die die vertragliche Beziehung regelt. Dies erfüllt die Verpflichtungen auf der Grundlage ZPPN, NN 107/07, dass der Vertrag oder Vermittlungsauftrag in Schriftform gegeben werden muß.

DAS IMMOBILIENANGEBOT

Das aktuelle Angebot von Makler wie die Suche von Immobilien für bekannte Auftraggeber basiert auf Informationen die der Makler schriftlich oder mündlich von Auftraggeber erhalten hat und der durchführung der Geschäftsbeziehung (Abscliessung von Kaufvertrag) bedingt mit der Abschliessung von Vertrag der Mediation. 

Behalten wird die Möglichkeit des Irrtums bei Beschreibung der Immobilie, Lage, Preis sowie den früheren Verkauf oder Abbrüche vond Seiten des Egners der Immobilie.  Für falsche Informationen haften wir im Falle von absichtlichen oder extrem rücksichtslosen Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen muss der Empfänger (Auftraggeber) als vertrauliche Information behandeln und darf nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an dritte Personen weitergeben. 

Ist dem Auftraggeber die Immobilie die der Makler angeboten hat bereits bekannt, oder Auftraggeber war bereits in Kontakt mit der dritten Person mit welcher Ihn Makler zusammengebracht hat,  ist Auftraggeber verpflichtet unverzüglich noch in den Geschäftsräumen des Maklers ihn zu benachrichtigen, und fals das Angebot von Makler anders erfolgt ist (Mail, Fax, Brief), gibt der Auftraggeber Makler schriftlich (sofort, innerhalb von 24 Stunden des Erhaltens des Angebotes) per elektronischer Post (E-Mail), per Fax oder Brief, mit den Informationen über Datum der Besichtigung und Namen des anderen Maklers, oder Name der dritten PErson die Ihn geführ hat. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Makler nicht in der vorgesehenen Frist darauf hinweisst, wird der Kontakt wie über dan Makler geschehen betrachtet. 

FLICHTEN DES MAKLERS
 
  • Identifiezierung des Auftraggebers (Käufer, Verkäufer, usw ...) auf Grund von Personalausweis oder Reisepass, usw...
  • Abschluss des Mediationvertrags oder Vermittlungsauftrages mit dem Auftraggeber in schriftlicher Form (Standard- oder Exklusivvertrag) spätestens vor der möglichen Realisation von Kauf;
  • Der Makler bemüht sich eine dritte Person zu finden und diese zwecks Schließung des beauftragten Rechtsgeschäftes mit dem Autraggeber zu Verknüpfen;
  • Den Auftraggeber mit dem durchschnittlichem Marktpreis ähnlicher Immobilien zu informieren;
  • Den Auftraggeber Mängel der Immobilie aufmerksam zu machen, und der allgemeinen Marktsituation vertraut zu machen;
  • Einblick in Dokumente durchzuführen, die den Besitz oder sonstigen Besitzrechte an der gegenständlichen Immobilie beweisen und den Auftraggeber zu warnen auf offensichtliche Mängel und mögliche Risiken im Zusammenhang mit nicht klaren Grundbuchverhältnissen und eingetragenen Rechten von seiten dritter Personen. 
  • Den Auftraggeber mit allen rechtlichen und sonstigen Verpflichtungen, die sich aus dem Rechtsgeschäft in Bezug auf die gegenständliche Immobilie ergeben vertraut zu machen. Ihn mit rechtliche Folgen wegen Nichterfüllung von Verpflichtungen gegenüber Dritten Personen, Fehlen von Bau- und/oder Nutzungsgenehmigung gemäß besonderen Gesetzen vertraut zu machen. 
  • Durchführung von erforderlichen MAssnahmen für die Präsentation der Immobilie auf dem Markt, die Immobilie auf geeignete Art zu Inserieren die der Makler als richtig hällt, sowie die Durchführung von weiteren Maßnahmen, die durch den Vermittlungsvertrag vereinbart wurden und die die allgemein üblichen Werbemaßnahmen überschreiten. Der Makler hat hierbei Recht auf gesonderte, im voraus bestimmte Kostenerstattung;
  • Besichtigung der Immobilie zu ermöglichen;
  • Persönliche Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln;
  • Den Auftraggeber über alle wichtigen Umstände, die maßgebend für das beabsichtigte Rechtsgeschäft sind zu informieren die dem Makler bekannt sind, fals er sich darauf besonders verpflichtet hat;
  • In Verhandlungen bezogen auf das Rechtsgeschäft zu vermitteln und sich zu bemühen dass es zum Vertragsabschluß kommt, fals er sich dazu verpflichtet hat;
  • Dabei sein bei der Schliessung des Rechtgeschäfts (Vorvertrag oder Kaufvertrag), fals er sich darauf verpflichtet hat;
  • Vermitteln bei der Übergabe der Immobilie, fals er sich dazu verpflichtet hat;
  • Hilfe leisten bei dem Eintrag ins Grundbuch und Anmeldung von Steuerpflicht, fals er sich dazu verpflichtet hat;
  • Der Makler hat keine Verpflichtung die rechtlich (Informationen über den wirklichen Zustand der Immobilien) sind, oder haftlich (Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten Personen) sind an die Parteien die keinen Vertrag oder Vermittlungsauftrag unterzeichnet haben, denn ohne unterzeichnetem Vertrag oder Vermittlungsauftrag wird keine Vermittlung beim Immobilienkauf angeboten.
  • Der Makler ist in keinem Fall verantwortlich für die nicht Einhaltung und Erfüllung der Verpflichtungen zwischen Auftraggeber und Käufer. 

PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
 
  • Sich identifizieren aufgrund von Personalausweis, Reisepass, Vollmacht, usw...
  • Vertrag oder Vermittlungsauftrag schriftlich mit dem Makler abzuschließen (Standard oder Exklusiv);
  • Dem Makler Einsicht in alle Dokumente zu gewähren, die die Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte an der Immobilie, die Gegenstand des Vertrages ist beweisen, sowie den Vermittler auf alle eingetragenen und nicht eingetragenen Verbindlichkeiten in Bezug auf die Immobilie aufmerksam zu machen.
  • Der Auftraggeber hat den Makler über alle umstände, welche für die führung der Vermittlung wichtig sind zu informiren, besonders über die Immobilien selbst. Der Auftraggeber verpflichtet sich nur genaue und wahrheitsgetreue Informationen in Bezug auf die Immobilie zu geben und falls er im Besitz einer Lokations-, Bau- und/oder Nutzungsgenehmigung für die Immobilie ist, muß er den Makler Einblick in diese gewähren; das Gleiche gilt auch für Dokumente, die eingegangene Verpflichtungen gegenüber dritten Personen beweisen;
  • Dem Makler und der dritten Person, die an der Schließung des Vernmittlungsvertrags interessiert ist, eine Besichtigung der Immobilie garantieren;
  • Er hat den Makler über alle releventen Daten informieren – insbesondere in Bezug auf die Beschreibung und den Preis der Immobilie.
  • Unmittelbar nach der Schließung des Vermittlungs- oder des Vertrags (Vorvertrags), mit den er sich verpflichtet, daß vermittelte Rechtsgeschäft einzugehen, falls Makler und der Auftraggeber vereinbart haben, daß die Auszahlung der Provision schon bei Schließung des Vorvertrages zum Tragen kommt, den Makler die vereinbarte Vermittlungsgebühr (Provision) auszuzahlen und bei erste Transktion, sofern nichts anderes vereinbart wurde;
  • Den Makler alle Kosten, die während der Vermittlung entstehen und die die üblichen Vermittlungskosten überschreiten, auszuzahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde;
  • Den Makler über alle Änderungen in Bezug auf den Auftrag, mit dem er den Makler beauftragt hat, schriftlich zu informieren, insbesondere über Änderungen in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse und den Preis.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Verhandlungen über den Abschluss des Mediationsverfahrens mit einer dritten Partei, der Makler gefunden hat, zuführen. So wird ein Rechtsgeschäft der anders vereinbart ist nichtig. Der Auftraggeber haftet für Schäden, wenn dies der Fall ist, vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Auftraggeber verpflichtet ist an Makler alle Kosten, die während der Vermittlung erstanden sind, zu erstatten. Diese Kosten dürfen nicht höher als die Vermittlungsgebühr (Provision) sein.

Der Auftraggeber haftet für den Schaden, falls er rechtswidrig gehandelt hat, falls er Informationen zurückgehalten hat oder falsche Informationen, die wichtig für die Vermittlung sind, absichtlich gegeben hat. Der Auftraggeber haftet für Schäden auch im Falle eines absichtlichem oder extrem rücksichtslosem Verhalten seinerseits, gegenüber den Makler oder einer dritten Person, die von Makler geschickt wurde.

Es wird vermutet, dass der Makler hat vorausgesetzt zu Auftraggeber, den Kontakt mit dritten Person (natürliche oder juristische), mit denen er (Auftraggeber) über ein Rechtsgeschäft verhandlet hat, insbesonders wenn Makler den Auftraggeber geschickt hat oder auf eine Besichtigung der Immobilie mitgenommen hat, organisierte ein Treffen zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten Person für Verhandlungen über Rechtsgeschäft, zu Auftraggeber gab Name, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail von Dritten Person die ermächtigt ist ein Rechtsgeschäft zu führen, oder gab ihm den genauen Standort der gesuchten Immobilie.

Wenn der Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages oder Vermittlungsauftrages ein Rechtsgeschäft mit der Person, die Ihm der Makler gennant und die der Makler während der Laufzeit des Vertrages vermittlet hat, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Makler die Vermittlungsgebühren in voller Höhe zu bezahlen.

COMPENSATION RECHTE

Der Makler hat Recht auf Compensation in voller Höhe zum Zeitpunkt der Abschluss der vermittelten Rechtsgeschäft von Auftraggeber welcher hat sich verpflichtet Rechtsgeschäft zu abschließen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Vermittlungsgebühr wir ausgezahlt gleichzeitig oder unmittelbar nach Abschluss des Rechtsgeschäftes, für welches der Makler vermittelt hat, oder nach der Unterzeichnung des Vorvertrags beider Vertragsseiten ausgezahlt und bei der ersten Transaktion, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Solte der Auftraggeber während der Schließung des Vermittlunggeschäftes zurücktreten, ist er verpflichtet die Kosten in Bezug auf den Zeitaufwand, Werbung sowie andere entstandenen Kosten gemäß der Vermittlungstarife an den Makler zu zahlen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet der Agentur auch dann ihre Vermittlungsprovision auszuzahlen, wenn er mit der Person, mit der die Agentur ihn in Verbindung gebracht hat, ein Rechtsgeschäft abschließt, daß sich zwar von dem vermittelbaren Rechtsgeschäft, für das die Agentur vermittelt hat, unterscheidet, daß aber den gleichen Wert wie das zu vermittelnde Rechtsgeschäft hat beziehungsweise mit welchem der gleiche Nutzen erzielt wird. 

Die Vermittlungsgebühr deckt die gemeinsamen Kosten der Vermittlung, Ausnahme sind die speziell vereinbart waren. Der Makler hat das Recht auf Entschädigung, wenn es nicht in Vertrag oder Vermittlungsauftrag stehet. Die Höhe der Entschädigung wird durch Vermittlungstarife bestimmt.

KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

Der Vertrag oder Vermittlungsauftrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen und gilt nach Ablauf des Zeitraumes, für den er geschlossen wurde, als beendet, falls in diesen Zeitraum kein Vertrag abgeschlossen wurde oder eine der Vertragsparteien diesen nicht vorzeitig gekündigt hat. 

Wenn der Vertrag oder Vermittlungsauftrag ausläuft, Vertragsparteien haben keine gegenseitigen Ansprüche. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Makler alle entstandenen Kosten zu bezahlen, für die ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftraggeber sie gesondert bezahlt.

AUSSAGE ÜBER DIE PRIVATSPHÄRE

Diese Aussage über die Privatsphäre beziezht sich auf den Datenschutz von Daten welche im Prozess der Arbeit von den Agenturen Mirakul GmbH und Mirakul Adria GmbH bekommen wurden, und bildet einen Bestandsteil von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
Mirakul GmbH und Mirakul Adria GmbH als Anbieter von Leistungen in der Mediation bei dem Kauf und Verkauf von Immobilien halten sich and die gültigen Vorschriften wegen dem Schutz der Privatsphäre der Auftraggeber, und besonders wegen der Datenschutz-Grundverordnung (EU GDPR). Dieses Dokument beschreibt wie die Leiter der Verarbeitung Mirakul GmbH, Tisno, Petrića glava 13a (im weiterem Text :Mirakul GmbH) und Mirakul Adria GmbH Tisno, Put Luke 23 (im weiterem Text: Mirakul Adria GmbH) persönliche Informationen bearbeiten. 

Auftraggeber der Leistungen von Mirakul GmbH und Mirakul Adria GmbH (im weiterem Text: Auftraggeber) werden gebeten das aufgeführte in diesem Dokument durchzulesen um folgendes besser zu verstehen zu können: welche Daten werden gesammelt und bearbeitet, zu welchem Zweck, auf Grund welcher Rechte, mit wem und warum die Daten geteilt werden, was zur Absicherung der Daten gemmacht wird und was Ihre Rechte in Bezug des Zugangs, der Korrektur, des Löschens und Beschwerden sind. 

Jeder Auftraggeber welcher irgendwelche Fragen in Bezug auf persönlichen Daten kann eine Email auf folgende Email Adresse schicken: mirakul@mirakul-adria.hr 
Mit dem Annehmen dieser Aussage durch die Unterschrift von einem schriftlichen Maklervertrag bestätigt der Auftraggeber dass er alles durchgelesen und Verstanden hat und mit der Bearbeitungen von persönlichen Daten wie in dieser Aussage beschrieben einstimmig ist. 

Welche Art von persönlichen Daten werden von seiten Mirakul GmbH und Mirakul Adria GmbH gesammelt und bearbeitet?

Bei der Mediation beim Kauf und Verkauf von Immobilien werden Mirakul GmbH und Mirakul Adria GmbH  bestimmte persönliche Daten vom zukünftigen Auftraggeber suchen so wie: Name und Nachname, Adresse (inkl. Postleitzahl), e-mail Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, OIB/PIN Nummer usw.

Das geben von persönlichen Informationen ist Entscheidung des Auftraggebers. Falls der Auftraggeber die gesuchten Informationen für die bestimmte Aktivität nicht zur Verfügung stellt, wird im das Einschalten in solch eine Aktivität nicht gestattet sein, weil ohne diese Information die Aktivität nicht technisch durchführbar ist. 

Ausser den oberen Informationen werden von Ihren PC automatisch Informationen wie z.b. Ihre IP Adresse gesammelt. Es bestehen auch Situationen wo andere Arten von Informationen wie z.b. Datum und Zeit des Zutritts auf die webseiten wwww.mirakul-adria.hr, www.kroatien-immobilienscout.com, www.realestatecroatia.properties und www.horvat-adriai-ingatlan.com, Informationen über Hardware, Software und Internetsuchmaschine welche Sie benutzen, gesammelt werden. 

Zu welchen Grund werden von seiten Mirakul GmbH und Mirakul Adria GmbH persönliche Informationen gesammelt und bearbeitet?

Mirakul GmbH und Mirakul Adria GmbH sammeln und bearbeiten persönliche Informationen des Auftraggebers der Leistungen des Maklers wegen der sicheren und autentischen Identifizierung des Auftraggebers, der Realisation von Maklerverträgen, der Komunikation mit Auftraggeber, wegen rechtlichen Schritten mit Ziel des Abschlussen von rechtlichen Arbeiten (Abschliessen von Vorvertrag und Kaufvertrag von Immobilien) und benutzt teils automatisierte Prozesse für Bearbeitung um das Angebot je individueler und den Bedürfnissen des Aufraggebers zu gestallten. 
Es werden keine Informationen über Kinder gesammelt. Wird festgestellt dass solche Informationen für Kinder unter 18 Jahre ohne dass Wissen der Eltern oder Vormund eingegeben wurden, werden diese sofort gelöscht. 
Minderjährige unter 18 Jahre dürfen die Leistungen des Maklers nicht benutzen. 

Wass ist die rechtliche Basis für die Bearbeitung von persönlichen Informationen?

Der Auftraggeber schliesst mit dem Eintraggen von Daten und der Unterschrift über dass Annehmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Aussage eine Vertragsverhältnis ab, welcher Grund für die Vermittlung bei dem Kauf und Verkauf von Immobilien ist. Die Vermittlung beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, sommit ist das Sammeln und Bearbeiten von persönlichen Informationen komplet legal weil Sie im Gesetz der Vermiettlung beim Kauf und Verkauf von Immobilien und dem Gesetz 
 
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Auftraggeber, Makler und Dritten Personen, die aus dem Vertrag oder Vermittlungsauftragresultieren, die nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt sind, werden vordergründig die allgemeinen Bestimmungen des Immobilienrechtes sowie die sonstigen Bestimmungen des Gesetzes der verbindlichen Verpflichtungen angewendet.

Mögliche Streitigkeiten für diese Angelegenheit werden durch das zuständiges Gericht entschieden.

Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Preis-Liste für Vermittlungsgebühren die sich im Geschäftraum von Makler auf einer sichtbaren und zugänglichen Stelle zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befindet.

Diese Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 26.04.2009., treten sofort in Kraft und haben ab 11.06.2012 Gültigkeit.

Für Mirakul GmbH
Direktor Đula Farkaš